Telefonüberwachung in Bundesstrafverfahren
Endgültiger Entscheid aus Bellinzona
Verweigert der zuständige Kammerpräsident des Bundesstrafgerichts in Bellinzona einer in einem Bundesstrafverfahren angeordneten Telefonüberwachung die Zustimmung, kann die Bundesanwaltschaft die Angelegenheit nicht ans höchste Gericht in Lausanne weiterziehen. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare