Neues Bundesgesetz über die Transplantation schafft mehr Transparenz
Ab dem 1. Juli 2007 wird die Schweiz erstmals über eine umfassende Bundesregelung und einen einheitlichen Gesetzesrahmen auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin verfügen. Das Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004 soll zusammen mit vier Ausführungsverordnungen dazu beitragen, dass in der Schweiz Organe, Gewebe und Zellen für Transplantationen zur Verfügung stehen.
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