Electronic Monitoring soll nicht gesetzlich verankert werden
Laufende Versuche werden um zwei Jahre verlängert
Electronic Monitoring soll angesichts der mehrheitlich ablehnenden Haltung der Kantone nicht als zusätzliche Strafvollzugsform gesetzlich verankert werden. Hingegen will der Bundesrat die laufenden Versuche um zwei weitere Jahre weiterführen, wie er in seiner Stellungnahme zu zwei Motionen festhält.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare