Fristlose Kündigung
Im Gegensatz zur Entlassung kein Anspruch auf Entschädigung
Kündigt ein Arbeitnehmer aus wichtigem Grund fristlos seine Stelle, hat er keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wie sie für den Fall seiner ungerechtfertigten fristlosen Entlassung vorgesehen ist.
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