Neufestsetzung der Bewilligungskontingente für Ferienwohnungen
Bundesrat setzt Verordnungsänderung auf den 1. Dezember 2007 in Kraft
Der Bundesrat hat die gesamtschweizerische Höchstzahl für Kontingente für Ferienwohnungen auf die von der Lex Koller vorgeschriebene Höchstzahl von 1500 Einheiten festgelegt.
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