Auch WAK-S will vier Sonntagsverkäufe pro Jahr
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) stimmt der von ihrer Schwesterkommission ausgearbeiteten Änderung des Arbeitsgesetzes zu, welche den Kantonen erlaubt, pro Jahr höchstens vier Sonntagsverkäufe zu bewilligen.
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