Wie die Abfahrt, so auch der Aufstieg
Haftung für Skiliftunfall verneint
Der Hinweis auf die Schwierigkeit einer Skipiste gilt nicht nur für die Abfahrt, sondern unter Umständen auch schon für den Aufstieg per Skilift, der ebenfalls hohe Anforderungen an das Können des Fahrers stellen kann.
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