Rechtshilfe bei Mehrwertsteuerkarussellen
Zugleich eine Urteilsanmerkung zum Entscheid des Bundesstrafgerichts RR.2007.106 vom 19. November 2007
Im Entscheid RR.2007.106 vom 19. November 2007 subsumiert die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts den Betrieb eines Mehrwertsteuerkarussells nicht unter den Tatbestand des Abgabebetrugs gemäss Art. 14 Abs. 2 VStrR, sondern unter denjenigen des gemeinrechtlichen Betrugs gemäss Art. 146 StGB und stützt sich bei dieser Abgrenzung nicht auf die Unterscheidung zwischen rein fiktiven und teils realen Geschäften.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Abgabebetrug oder gemeinrechtlicher Betrug – Folgen für die Rechtshilfe
- 3. Ein Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung
- 4. Bemerkungen
- 5. Fazit
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