EBK stellt Verletzung der Offenlegungspflichten von Laxey fest
Die EBK stellt mit Verfügung vom 7. März 2008 fest, dass Laxey Partners Ltd et alii (Laxey) im Rahmen ihres Beteiligungsaufbaus an der Implenia AG ihre Offenlegungspflichten nach Art. 20 Börsengesetz verletzt haben. Die Meldepflichtverletzungen erfolgten im Rahmen des insbesondere im 1. Quartal 2007 realisierten Beteiligungsaufbaus und namentlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von auf Aktien der Implenia AG lautenden Contracts for Difference (CFD). Die EBK wird beim EFD eine entsprechende Strafanzeige erstatten.
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