Baselbieter Hooligan-Verordnung besteht vor Bundesgericht
Indirekte Auswirkungen durch Zürcher Entscheid
BGer – Die Baselbieter Hooligan-Verordnung hat eine Anfechtung vor Bundesgericht überstanden. Allerdings wird der Kanton Basel-Landschaft wie der Kanton Zürich die Möglichkeiten zur gerichtlichen Prüfung von Polizeigewahrsam noch klären müssen.
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