Urheberrechtsabgaben auf digitalen Endgeräten – aktuelle Rechtslage und offene Fragen
Nach langem Ringen zwischen den verschiedenen Interessenvertretern erklärte BGE 133 II 263 die Zulässigkeit des neuen Tarifs 4d und der darin enthaltenen Abgabe auf digitalen Speichermedien. Die Folge war eine erhebliche Verteuerung der entsprechenden Geräte. Jedoch scheint die technische Entwicklung die Rechtsprechung zu überflügeln: So werden MP3-Abspielgeräte neuerdings durch Mobiltelefone mit MP3-Funktion substituiert. Letztere unterliegen keiner Verwertungsabgabe, verfügen teils aber über eine erhebliche Speicherkapazität. Generell lässt die zunehmende Konvergenz elektronischer Endgeräte eine klare Abgrenzung nach Produktkategorie kaum mehr zu. Somit stellt sich die Frage, ob eine Abgabenberechnung heute noch zeitgemäss erscheint und ob Alternativen hierzu existieren.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Das Phänomen der Konvergenz
- III. Rechtliche Grundlagen
- 1. Der Eigengebrauch im URG
- 2. Inhalt des neuen Tarifs 4d
- IV. Entscheid des Bundesgerichts vom 11. Juli 2007
- 1. Aus den Erwägungen des Bundesgerichts
- 1.1 Genügen der gesetzlichen Grundlage
- 1.2 Verhältnismässigkeit der Tariffestsetzung
- V. Implikationen für multifunktionale Endgeräte
- 1. Definition des Begriffes «Smartphone»
- 2. Anwendbarkeit des Tarifs 4d
- 3. Vergleich mit Personalcomputern
- V. Schlussfolgerungen
- 1. Problematik
- 2. Exkurs: Alternative Lösungsansätze
- 2.1 Abrechnung über digitales Rechtemanagement (DRM)
- 2.2 Einführung einer «Kulturflatrate»
- 3. Fazit
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