Strukturiertes Produkt einer Bank als Glücksspiel
Bemerkungen zu BGE 133 II 68
Im Vorfeld der Fusball-WM 06 vertrieb die Credit Suisse ein strukturiertes Produkt mit einem sogenannten WM-Bonus-Coupon. Dieser Coupon sah die Auszahlung von zusätzlichen Zinsen an die Investoren in Abhängigkeit des Abschneidens der Schweizer Nationalmannschaft an der WM 06 vor. Das Bundesgericht qualifizierte in BGE 133 II 68 das strukturierte Produkt als Glücksspiel im Sinne des Spielbankengesetzes und letztlich als gewerbsmässige Wette im Sinne des Lotteriegesetzes. Der Autor kommentiert diese Rechtsprechung kritisch.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zusammenfassung des Sachverhalts
- 1.1 Strukturiertes Produkt einer Bank
- 1.2 Vorgängige Abklärung bei kantonalen Behörden
- 1.3 Entscheid des Verwaltungsgerichts
- 2. Materielle Erwägungen des Bundesgerichts
- 2.1 Glücksspiel
- 2.2 Prämienanleihe und Lotterie
- 2.3 Gewerbsmässige Wette
- 3. Bemerkungen
- 3.1 Ganzheitliche Betrachtung des strukturierten Produkts
- 3.2 Zufall im Sinne von Art. 3 Abs. 1 SBG
- 3.3 Einsatz im Sinne von Art. 3 Abs. 1 SBG
- 3.4 Spielcharakter im Sinne von Art. 513 Abs. 1 OR
- 4. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare