Leiter von Tourismusbüro nach Flossunfall freigesprochen
BGer – Das Bundesgericht hat den Leiter eines Tourismusbüros im Zusammenhang mit dem tödlichen Flossunfall von 2001 auf der Rhone vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Urteil des Walliser Kantonsgerichts wurde aufgehoben.
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