WBK-N: Weiteres Feilen am Kulturförderungsgesetz
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) bejaht die Verankerung der aktiven kulturpolitischen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen, Städten und Gemeinden im Kulturförderungsgesetz (KFG). Die Kommission hat es zwar abgelehnt, die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden ebenfalls im Kulturförderungsgesetz zu regeln, die Frage nach einer hierfür geeigneten gesetzlichen Grundlage wird aber weiterverfolgt.
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