AHV-Beiträge auf überhöhter Dividende
Bundesgericht korrigiert strenge Praxis des Bundesamtes für Sozialversicherung
BGer – Ein Nidwaldner Unternehmer muss keine AHV-Beiträge auf seine angeblich überhöhten Dividendenbezüge nachzahlen. Das Bundesgericht hat die strenge Berechnungsart kritisiert, wie sie auch vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) übernommen wurde.
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