Keine Mischrechnung bei Ferienentschädigung
Bundesgericht verhängt 100’000 Franken Strafe für Bauunternehmer
BGer – Das Bundesgericht hat gegen einen Bauunternehmer 100’000 Franken Strafe verhängt, weil er seinen Arbeitern zu wenig Ferienvergütung bezahlt hat. Dass sie gleichzeitig mehr als den tariflichen Mindestlohn erhalten haben, spielt keine Rolle.
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