Bref commentaire de l’arrêt du Tribunal fédéral (IIe Cour de droit public) du 2 avril 2008, 2C_5/2008
Ein Mediziner muss den Willen einer minderjährigen Patientin respektieren, auch wenn diese in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung behandelt wird. Im vorliegenden Fall (BGE 2C_5/2008 vom 2. April 2008) war die von der Mutter gebilligte, aber gegen den Willen der dreizehnjährigen und für urteilsfähig befundenen Patientin vorgenommene Behandlung durch den Physiotherapeuten unzulässig. Die fehlende Zustimmung zur Behandlung wurde mit einer Disziplinarbusse von 1500 Franken gerügt. (dh)
Table des matières
- 1. Les faits
- 2. Les considérants du Tribunal fédéral
- 3. Commentaires
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare