Kein Blaulicht für Tierambulanz
Grosstier-Rettungsdienst vor Bundesgericht erfolglos
BGer – Der Grosstier-Rettungsdienst Schweiz und Liechtenstein darf seine fünf Fahrzeuge nicht mit Blaulicht und Wechselklanghorn ausrüsten. Laut Bundesgericht hat das Bundesamt für Strassen die Bewilligung zu Recht verweigert.
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