Jusletter

Keine Überbrückungsrente für Zimmerleute

Verbandsaustritt der Holzbaufirmen laut Bundesgericht gültig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Überbrückungsrente für Zimmerleute, in: Jusletter 20. Oktober 2008
BGer – Ein Grossteil der Zimmerleute kann bei einer Frühpensionierung keine Überbrückungsrente beanspruchen. Laut Bundesgericht ist der im März 2003 von den meisten Holzbaufirmen erklärte Austritt aus dem Baumeisterverband gültig.

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