Keine Überbrückungsrente für Zimmerleute
Verbandsaustritt der Holzbaufirmen laut Bundesgericht gültig
BGer – Ein Grossteil der Zimmerleute kann bei einer Frühpensionierung keine Überbrückungsrente beanspruchen. Laut Bundesgericht ist der im März 2003 von den meisten Holzbaufirmen erklärte Austritt aus dem Baumeisterverband gültig.
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