Tödlicher Raserunfall von Wohlen
Bundesgericht bestätigt unbedingte Gefängnisstrafe für Täter
BGer – Ein Raser, der 2005 in Wohlen AG ein 14-jähriges Mädchen totgefahren hat, muss definitiv für neun Monate ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Noch offen ist, ob er den Fahrausweis für immer abgeben muss (Urteil 6B_520/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare