Auch GPS-Radarwarngeräte sind illegal
Bundesgericht bestätigt Busse für Autolenker wegen «Amigo»
BGer – Das Bundesgericht fährt bei Radarwarngeräten eine strikte Linie. Strafbar machen sich auch Benutzer des Geräts «Amigo», das Radarwellen zwar nicht erkennen kann, aber mittels GPS und gespeicherter Daten über bekannte Radarstandorte informiert (BGE 6B_352/2008).
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