Sexuelle Übergriffe eines Heilpraktikers
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Schändung
BGer – Ein Heilpraktiker aus Appenzell-Ausserrhoden ist wegen sexuellen Übergriffen gegen zwei Patientinnen zu Recht wegen Schändung verurteilt und mit einer bedingten Geldstrafe belegt worden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen (Urteil 6B_527/2008).
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