Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes am 1. Januar 2009
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) ist per 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Bis dahin mussten die Kantone ihre diesbezüglichen Gesetzgebungen an den vom FamZG vorgegebenen Rahmen anpassen. Alle Kantone haben die Gesetzgebungsarbeiten abgeschlossen und ihre Regelungen angepasst.
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