Interner Deal mit besten Stücken aus Altkleidersammlung
Bundesgericht bestätigt Zürcher Urteile
BGer – Die Leiterin einer Altkleider-Sortierstelle und ihr Chef haben sich der Veruntreuung schuldig gemacht, indem sie die besten Stücke aus der Textilsammlung intern verscherbelt haben. Das Bundesgericht hat die Urteile der Zürcher Justiz bestätigt (Urteile 6B_687/2008 und 6B_689/2008).
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