Vier Jahre Gefängnis für vollendeten Tötungsversuch
Bundesgericht weist Beschwerde des Angeklagten ab
BGer – Wegen eines vollendeten Tötungsversuches muss ein 47-jähriger Luzerner Geschäftsmann eine vierjährige Freiheitsstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und das Urteil des Luzerner Obergerichtes bestätigt (Urteil 6B_671/2008).
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