Steuerbehörden benutzen UBS AG als Untersuchungsgehilfin
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat der UBS AG ohne Rechtsgrundlage zwangsweise die Aufgabe zur Untersuchung des allfälligen Steuer- und Abgabenbetrugs von deren Kunden übertragen. Damit hat sie in verfassungs- und völkerrechtswidriger Weise die Beweisführungslast über die vermuteten Steuerdelikte auf die Bank und deren Kunden überwälzt und zugleich gegen die grund- und menschenrechtliche Unschuldsvermutung der den Behörden unbekannten Bankkunden verstossen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Besonderheiten des Falles
- II. Verfassungs- und völkerrechtliche Anforderungen an das Verfahren
- 1. Zur Rechtsnatur des Verfahrens nach Art. 26 DBA-US
- 2. Gesetzmässigkeit der Verfügungen der ESTV
- 3. Unzulässige Übertragung der Untersuchungsaufgaben an die UBS AG
- III. Verletzung der verfassungs- und völkerrechtlichen Unschuldsvermutung
- IV. Verletzung des verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Persönlichkeitsschutzes
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