Banque genevoise condamnée à assumer les frasques d'un ex-directeur
BGer – Eine Genfer Bank muss die Eskapaden einer ihrer ehemaligen Direktoren auf sich nehmen, der im 2004 wegen Betrugs zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde. Das Bundesgericht verpflichtet sie zur Bezahlung von über einer Million Franken an eine französische Geschäftsfrau, die ihre in der Schweiz schwarz hinterlegten Ersparnisse verloren hatte (Urteil 4A_544/2008). (ts)
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