Leihmutter darf in der Schweiz bleiben
Aussergewöhnlicher Fall vor Bundesgericht
BGer – Die kolumbianische Leihmutter eines vierjährigen Mädchens darf nach dem Tod des Kindsvaters in der Schweiz bei ihrer eingebürgerten Tochter und ihrer Schwester bleiben. Das Bundesgericht hat einen ungewöhnlichen Fall pragmatisch gelöst (BGE 2C_693/2008).
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