Bundesgericht definiert Grundsätze für Schutzfähigkeit einer Melodie
BGer – Das Bundesgericht hat die Leitplanken zur Schutzfähigkeit einer Melodie als Marke festgelegt. Text braucht es nicht, eine eingängige und wiedererkennbare Tonfolge genügt. Nicht notwendig ist, dass das Sound-Logo exakt nachgesungen werden kann. (BGE 4A_566/2008)
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