Employée du Département vaudois des finances mobbée
BGer – Eine ehemalige Angestellte der Waadtländer Steuerverwaltung, die im Jahre 1997 entlassen wurde, hat einen entscheidenden Sieg errungen. Das Bundesgericht verpflichtet die Waadtländer Justiz, sich erneut mit ihrer Schadenersatzforderung wegen Mobbing in der Höhe von 600’000 Franken auseinander zu setzen. (Urteil 1C_418/2008) (ts)
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