Rechtlose Ex-Pflegeeltern
Bundesgericht verneint Anspruch auf Informationen und Besuche
BGer – Pflegeeltern haben keinen Anspruch darauf, das betreute Kind nach seiner Rückkehr zu den leiblichen Eltern zu besuchen oder über dessen weitere Entwicklung informiert zu werden. Laut Bundesgericht darf solches nur angeordnet werden, wenn es das Kindswohl verlangt. (Urteil 5A_100/2009)
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