Bundesanwaltschaft: Ständerat regelt Wahl und Aufsicht
Der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin sollen künftig vom Parlament und nicht mehr vom Bundesrat gewählt werden. Die Aufsicht wird einem Fachgremium übertragen. Der Ständerat hat am 9. Juni 2009 das Strafbehördenorganisationsgesetz gebilligt.
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