Zusätzliche Sanktion und Strafregister für verurteilte juristische Personen
Bericht des Bundesrates zu drei GRECO-Empfehlungen
Wegen Korruption verurteilte Unternehmen sollen künftig vom Submissionsverfahren ausgeschlossen werden können. Zudem soll ein Strafregister für verurteilte juristische Personen geschaffen werden. Damit setzt die Schweiz eine weitere Empfehlung der Europaratskommission GRECO um, wie der Bundesrat in einem am 17. Juni 2009 verabschiedeten Bericht festhält.
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