Kein vorsorgliches Verbot für Bezug von Microsoft-Leistungen
BVGer – Die Bundesverwaltung darf vorerst weiter Informatikleistungen von Microsoft beziehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesuch der Open-Source-Anbieter um ein vorsorgliches Verbot abgewiesen und auch darauf verzichtet, den Bezug aufs Notwendigste zu beschränken. (Zwischenentscheid im Verfahren B-3402/2009)
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