Elektronische Übermittlung zwischen Privaten und Behörden
Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet
Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren werden verschiedene Gerichte und Behörden in Zukunft verpflichtet sein, elektronische Eingaben entgegenzunehmen und zu behandeln. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat am 20. Juli 2009 die Anhörung zu einem Verordnungsentwurf eröffnet, der die Modalitäten des elektronischen Verkehrs festlegt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare