Neubeurteilung eines unsittlichen Masseurs
BGer – Das Zürcher Obergericht muss neu über einen Masseur urteilen, der eine Patientin geschändet hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes teilweise gutgeheissen. Nach Ansicht des Gerichts hätte sich das Opfer nach den ersten Übergriffen wehren können. (Urteil 6B_206/2009)
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