Bundesrat will kein Risikosportarten-Gesetz
Der Bundesrat sieht keinen Anlass, Sicherheitsstandards und Haftungsfragen bei Risikosportarten wie Canyoning, River-Rafting oder Bungee-Jumping mit einem Bundesgesetz zu regeln. Er verweist in einem Schreiben an die Rechtskommission des Nationalrates auf kantonale Gesetzgebungen und auf die Selbstregulierung der Branche.
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