Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Ex-Immobilienchef
BGer – Der frühere Immobilienchef der SUVA muss definitiv für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts abgewiesen. Bei drei Mitverurteilten müssen die Richter in Bellinzona über die Bücher. (Urteil 6B_921/2008)
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