Anwendung der Gründungs- oder Sitztheorie im Verhältnis Schweiz - Deutschland
Der nachstehende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie eine in der Schweiz gegründete Kapitalgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland zu behandeln ist. Nach dem deutschen Bundesgerichtshof findet die Gründungstheorie, die zu einer grenzüberschreitenden Anwendung des Gründungsrechts führt, keine Anwendung auf Schweizer Kapitalgesellschaften. Die Schweizer Kapitalgesellschaft wird in Deutschland wie eine rechtsfähige Personengesellschaft behandelt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung und Problemaufriss
- 2. Urteile des deutschen Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 2008 – II ZR 158/0 und II ZR 290/0 (sog. «Trabrennbahn-Urteile»)
- 3. Kritische Würdigung und Ausblick
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