Bemessung des Tagessatzes (Art. 34 Abs. 2 StGB)
Zu den Grundsätzen, die bei der Tagessatzbemessung zu beachten sind, hat sich das Bundesgericht in «Präzisierung» seines Grundsatzentscheides BGE 134 IV 60 in zwei neueren Entscheiden (BGE 6B_769/2008 vom 18. Juni 2009 und Urteil 6B_760/2008 vom 30. Juni 2009) geäussert. Die Lektüre dieser Entscheide wirft u.a. die Frage auf, ob eine als «Präzisierung» kaschierte Praxisänderung zur Geldstrafe erfolgt ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Kein Tagessatzminimum
- II. Bemessung des Tagessatzes
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