SMS-Urteil gegen Zürcher Autolenker bestätigt
BGer – Wer mit seinem Auto von der Strasse abkommt, weil er am Steuer mit dem Schreiben einer SMS beschäftigt war, begeht eine grobe und nicht bloss eine einfache Verkehrsregelverletzung. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Zürcher Justiz bestätigt. (Urteil 6B_666/2009)
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