BAZL muss neu über Schneemauern-Höhe entscheiden
BVGer – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) muss im Streit um die Höhe der Schneemauern auf dem Flughafen Samedan über die Bücher. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Flugplatzbetreiberin Engadin Airport teilweise Recht gegeben. (Urteil A-1765/2009)
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