Aufsichtsanzeige trotz gerichtlicher Ungleichbehandlung erfolglos
BGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit widersprüchlichen Antworten auf die gleiche Rechtsfrage für Verwirrung gesorgt. Das Bundesgericht als Aufsichtsinstanz sieht keine Veranlassung zum Eingreifen, da das interne Kommunikationsproblem gelöst sein soll. (BGE 12T_1/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare