Bundesgericht bestätigt hartes Urteil gegen Thurgauer Freier
BGer – Ein Thurgauer muss definitiv für acht Jahre hinter Gitter, weil er mit vier Strassenprostituierten brutale und gefährliche sadistische Sexpraktiken vollzogen hat, ohne die Frauen vorgängig darüber zu informieren. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung bestätigt. (Urteil 6B_445/2009)
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