Biss in den Arm ist keine schwere Körperverletzung
BGer – Der Biss in den Unterarm ihres Ex-Freundes hat für eine Zürcherin definitiv keine strafrechtlichen Folgen. Laut Bundesgericht hat sie dem Mann bei ihrer Attacke keine schwere Körperverletzung zugefügt. Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 6B_233/2009)
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