Bademeister nicht verantwortlich für ertrunkenen Nichtschwimmer
BGer – Der tödliche Badeunfall eines 14-jährigen Knaben von 2007 im Berner Freibad Weyermannshaus hat für den Bademeister definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Mutter des Opfers abgewiesen. (Urteil 6B_707/2009)
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