Bundesstrafgericht verweigert Haftentlassung Polanskis
BStGer – Roman Polanski bleibt in Schweizer Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Die Richter haben dem polnisch-französischen Starregisseur die Entlassung wegen hoher Fluchtgefahr verwehrt. (Urteil RR.2009.308)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare