Humanforschungsgesetzesentwurf ans Parlament überwiesen
Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Das Humanforschungsgesetz verfolgt primär das Ziel, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen. Hierfür legt es die zentralen Grundsätze fest, welche für die betroffene Forschung als Mindestmass gelten.
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