Kein Hinweis auf Aktenmanipulation im Verfahren gegen Oskar Holenweger
BStGer – Laut dem Bundesstrafgericht hat der Eidgenössische Untersuchungsrichter Thomas Hansjakob die Akten im Verfahren gegen Oskar Holenweger nicht manipuliert. In einem anderen Punkt hat es dem wegen Geldwäscherei verdächtigten Zürcher Bankier teilweise Recht gegeben. (Urteil BB.2009.64)
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