Unzulässigkeit von Heilanpreisungen für Kosmetik – Besprechung des Bundesgerichtsurteils 2C_590/2008 vom 27. Januar 2009
Das Bundesgericht hatte sich einmal mehr mit der Frage der Zulässigkeit von Heilanpreisungen bei Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständen auseinanderzusetzen. Stein des Anstosses war im vorliegenden Fall eine Shampoowerbung, die krankheitslindernde Wirkung bei Atopie und Neurodermitis versprach. Das Bundesgericht bestätigte seine bisherige Rechtsprechung, indem es den Schutz des Konsumenten vor Täuschung als gewichtiger einstufte als deren Informationsbedürfnis.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt / Problemstellung
- II. Erwägungen des Bundesgerichts
- III. Würdigung des Entscheids
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